Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung

Als Künstler oder Publizist können Sie sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zur Sozialversicherung anmelden.

Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für die Aufnahme müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstler oder Künstlerin, wenn Sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie als Schriftstellerin oder Schriftsteller, Journalistin oder Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren.

Sie müssen monatlich Beitragszahlungen an die KSK leisten. Berechnungsfaktoren für die Beitragszahlungen sind

  • das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und
  • die Beitragssätze zu den einzelnen Versicherungszweigen.

Wegen der schwankenden Einkommensverhältnisse bei einer selbstständigen Tätigkeit wird für die Ermittlung der monatlichen Versicherungsbeiträge nicht das Monatseinkommen zu Grunde gelegt. Stattdessen ist das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit die Berechnungsgrundlage.
Das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit muss jedoch 3.900 Euro pro Jahr überschreiten (Geringfügigkeitsgrenze).
Ausnahmen gelten etwa für Berufsanfänger: Als solcher werden Sie auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert, wenn Ihr Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich nicht überschreitet.
Wenn Sie bei der KSK versichert sind, zahlen Sie nur 50 Prozent des Beitrags der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an die KSK. Die andere Hälfte des Beitrags zahlen der Bund sowie Unternehmen beziehungsweise Auftraggeber (beispielsweise Galerien, Verlage, Rundfunkanstalten oder Konzertveranstalter), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten und dafür eine so genannte Künstlersozialabgabe entrichten müssen.
Für pflichtversicherte Selbstständige besteht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit der gleiche Leistungsanspruch wie für Arbeitnehmer. Damit erhält ein Selbstständiger eine Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ab der siebenten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der KSK.

Voraussetzungen

Als selbstständige Künstler und Publizisten werden Sie grundsätzlich versichert, wenn Sie

  • die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
  • im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Ausnahme: Die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig.

Fristen

Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.

Kosten

  • Anmeldung: keine
  • Monatlicher Beitrag: 50 Prozent Anteil zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkassewenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkassewenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkassewenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkassewenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

14.01.2024, 14:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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26384 Wilhelmshaven

Telefon

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Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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