Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung

Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.

Bevor die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherungspflicht feststellen kann, prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstlerin oder Künstler, wenn Sie

  • Musik,
  • darstellende Kunst oder
  • bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.

Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie

  • als Schriftstellerin oder Schriftsteller,
  • Journalistin oder Journalist oder
  • in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder
  • Publizistik lehren.

Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, umfasst Ihre Versicherungspflicht die allgemeine Renten- und gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Sie müssen dafür monatlich Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen.

Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind

  • das voraussichtliche und vorab geschätzte Arbeitseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und
  • die Beitragssätze zu den einzelnen Versicherungszweigen.

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person, die gesetzlich pflichtversichert ist, zahlen Sie ungefähr die Hälfte des Gesamtbeitrages an die Künstlersozialkasse.

Die andere Hälfte des Beitrags zahlt die Künstlersozialkasse für Sie.

Ihnen stehen die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu wie angestellten Personen. Das umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Zudem gibt es unter bestimmen Voraussetzungen auch Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von der Künstlersozialkasse.

Voraussetzungen

Als selbstständige Künstler und Publizisten werden Sie grundsätzlich versichert, wenn Sie

  • die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
  • im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Ausnahme: Die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig.

Fristen

Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.

Kosten

  • Anmeldung: keine
  • Monatlicher Beitrag: 50 Prozent Anteil zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkasse wenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkasse wenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkasse wenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft
  • Erforderliche Unterlage/n
    Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und PublizistenTätigkeitsnachweise: aktuelle Verträge mit Auftraggebern oder Abrechnungen, Rechnungen nebst Bankbelegen.Weitere Belege: Werbematerial, Nachweise über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden, Fotokopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses mit aktueller Meldebestätigungwenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Ansonsten eine vorläufige Bescheinigung der gewählten Krankenkasse wenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben: Kopie der Geburtsurkunde Ihres KindesNachweis der Elterneigenschaft

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Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

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