Bauvorhaben; Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Das Bayerische Bauminsterium entscheidet auf Antrag, ob bei einem Bauvorhaben Bauprodukte verwendet und/oder Bauarten angewendet werden dürfen, für die kein allgemeiner Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegt oder die wesentlich davon abweichen.

Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten und Bauteilen von den eingeführten technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen. Sofern dies nicht durch einen allgemeinen Nachweis nach Art. 17 in Verbindung mit Art. 18 und 19 Bayerische Bauordnung (BayBO) erfolgen kann, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich.

Auch sicherheitsrelevante Bauarten, die von den eingeführten technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen, oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, bedürfen einer allgemeinen Bauartgenehmigung. Sofern diese nicht vorliegt, ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) erforderlich.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall oder der  vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung setzt eine abschließende und zweifelsfreie Beschreibung des beantragten Bauprodukts bzw. der beantragten Bauart sowie einen ausreichenden Nachweis für die Ver- bzw. Anwendbarkeit voraus.

Fristen

keine

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrages auf Zustimmung im Einzelfall / vorhabenbezogene Bauartgenehmigung einschließlich der Erteilung des Bescheides wird auf der Grundlage des Kostengesetzes eine Gebühr erhoben, die unter Berücksichtigung des angefallenen Verwaltungsaufwandes und der Bedeutung des Zustimmungs- bzw. Genehmigungsgegenstandes bemessen wird.

Das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz sieht einen Kostenrahmen zwischen 30 und 4.500 EUR vor.

Der Antragsteller ist auch Kostenschuldner. Falls der Antrag im Auftrag eines Vollmachtgebers gestellt wurde, ist der Vollmachtgeber der Kostenschuldner. Dazu ist eine Kostenübernahmeerklärung (siehe oben) erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

13.03.2024, 11:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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