Ultraleichtfluggerät; Beantragung der Zulassung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.

Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:

  • Trikes,
  • Tragschrauber und
  •  MotorschirmTrikes. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten


Gebühr: 80 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilungLärmzeugnisBei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilungLärmzeugnisBei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilungLärmzeugnisBei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilungLärmzeugnisBei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

Weiterführende Links

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Stand

09.03.2025, 21:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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