Ultraleichtfluggerät; Beantragung der Zulassung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.
Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die
- Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
- Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
- die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt
- für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
- zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
- zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.
Voraussetzungen
keine
Fristen
keine
Kosten
- Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
- Änderung der Eintragung: EUR 25,00
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr beim DULV
- Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr beim DULV
- Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr beim DULV
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei erstmaliger Zulassung: Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz LärmzeugnisBei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original -
Erforderliche Unterlage/n
Bei erstmaliger Zulassung: Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz LärmzeugnisBei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original -
Erforderliche Unterlage/n
Bei erstmaliger Zulassung: Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz LärmzeugnisBei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original -
Erforderliche Unterlage/n
Bei erstmaliger Zulassung: Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und MeldebescheinigungNachweis des Eigentumserwerbs an dem LuftfahrzeugNachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von LuftfahrtgerätVersicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen warFrequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz LärmzeugnisBei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original
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Stand
14.01.2024, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)