Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil Sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.
Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.
Voraussetzungen
- Nachgewiesener Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- kein Vorliegen von Versagungsgründen
Kosten
Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Unterlagen
- Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde
- Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
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Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern
Bei Minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen. -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen
Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist eine Entlassung nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher derzeit regelmäßig erteilt.
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Stand
05.01.2024, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)