Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.

Voraussetzungen

  • nachgewiesener Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • kein Vorliegen von Versagungsgründen

Kosten

Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

03.06.2025, 09:06 Uhr

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