Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Als Honorar-Finanzanlagenberater/in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Vermögensanlagen
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Voraussetzungen
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrugs oder anderer Verbrechen verurteilt
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sie können die erforderliche Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung nachweisen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen VollstreckungsgerichtsNachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen VollstreckungsgerichtsNachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen VollstreckungsgerichtsNachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen VollstreckungsgerichtsNachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
Weiterführende Links
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Übersicht Finanzanlagenvermittler und -berater
Übersicht über die Zuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler und -berater des Deutschen Industrie- und Handelskammertages -
§ 4 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)
Alternativen zur Sachkundeprüfung
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Stand
08.01.2025, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)