Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S/U-Bahn-Bereich)‎
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbHGeschäftsführer, Betriebsleiter)‎

Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.

Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.

Fristen

  • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
  • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Weiterführende Links

  • IHK-Finder
    Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.
  • IHK-Finder
    Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.
  • IHK-Finder
    Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.

Stand

08.01.2025, 09:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hausanschrift

Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Telefon

+49 911 1335-1335

Fax

+49 911 1335-41335

E-Mail Adresse

kundenservice@nuernberg.ihk.de

Webseite

https://www.ihk-nuernberg.de

Nach oben