Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Fristen

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchsverfahrenWiderspruchsverfahren

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der UnterrichtungEventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
  • Erforderliche Unterlage/n
    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der UnterrichtungEventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
  • Erforderliche Unterlage/n
    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der UnterrichtungEventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
  • Erforderliche Unterlage/n
    Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der UnterrichtungEventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

Stand

06.03.2022, 15:03 Uhr

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