Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Stand
22.10.2024, 12:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)