Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und die Anmeldung zum Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin sind bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

Die Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin ist eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege auf Meisterniveau.

Der Fortbildungslehrgang dauert 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September bis Juli verteilt sind. Darin sind zwei Praktikumswochen enthalten. Die Prüfungen finden während der Fortbildungswochen statt. Anmeldungen sind jährlich bis 30. Juni an die Regierung von Oberfranken zu richten.

Organisiert wird die Fortbildung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Laufen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.

Nähere Informationen bietet die Regierung von Oberfranken (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Grundlage ist ein Berufsabschluss in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin sowie eine dreijährige Berufserfahrung.

Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fristen

Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist jährlich bis 30. Juni zu richten.

Kosten

Die Lehrgangsgebühr beträgt 1350 EUR und die Prüfungsgebühr 250 EUR.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

20.03.2024, 11:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ofr.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de

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