Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit
Fahrradfahren ist schnell, gesund und schont die Umwelt. Neben der Regelkenntnis des Benutzers ist der technische Zustand eines Fahrrades von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit .
Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel
- zwei voneinander unabhängige Bremsen für das Vorder- und Hinterrad,
- eine Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie bzw. wieder aufladbarer Energiespeicher (Akku) oder eine Kombination daraus als Energiequelle,
- ein weißer Scheinwerfer und weißer Frontrückstrahler,
bitte beachten Sie: blinkende Schweinwerfer sind unzulässig - ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler der Kategorie "Z", der im Rücklicht integriert sein darf
- seitliche Reflektoren an Vorder- und Hinterrad
- Reflektoren im Pedal und
- eine helltönende Glocke.
Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.
Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
07.02.2024, 10:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)