Handwerkerleistungen; Beantragung der Durchführung eines Vermittlungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Die Handwerkskammern haben Vermittlungsstellen eingerichtet und bieten Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern ein schnelles, formloses und kostenfreies Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Stand
08.01.2025, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)