Handwerk; Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde
Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.
Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.
Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde
- Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde
- Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde
- Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde
Stand
08.01.2025, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)