Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die investiven Ausgaben von Städten, Märkten oder Gemeinden für dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.

Zweck

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen und die Verbesserung der städteökologischen und -klimatischen Verhältnisse zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung durch Schaffung einer urbanen Grün- und Erholungsanlage aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist jeweils die Kommune, auf deren Grundeigentum oder ihr kraft Vertrags langfristig (mindestens 25 Jahre) zur Verfügung stehenden Flächen die dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen anlässlich einer Gartenschau hergestellt werden und die Ausgaben trägt.

Zuwendungsfähige Maßnahmen

Zuwendungsfähig sind investive Ausgaben für die Schaffung und die wesentliche Erweiterung von Grün- und Erholungsanlagen, die der Öffentlichkeit (nach Durchführung der Gartenschauveranstaltung) dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und nicht der Gewinnerzielung dienen. Dazu zählen auch Ausgaben für das Anlegen von öffentlichen Wegen und Plätzen.

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für dauerhafte Investitionen in Grün- und Erholungsanlagen im Zuge von Gartenschauen beträgt der Fördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung pro Gartenschau kann dabei maximal fünf Millionen Euro betragen.

Im Rahmen der jeweiligen Landesgartenschau werden ferner gemeinnützigen Vereinen und Verbänden die Ausgaben für sog. längere Beiträge (insbesondere im Bereich der Umweltbildung, Naturerfahrung und Naturvermittlung) mit 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Einzelbeitrag gefördert. Die Zuwendung beträgt höchstens 50 000 Euro je Beitrag. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 5 000 Euro je Beitrag.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine erfolgreiche Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH und die damit verbundene Zuschlagserteilung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Fristen

Für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH sind die entsprechenden Fristen zu beachten.

Nach Zuschlagserteilung sind Anträge vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Entscheidung über den Antrag bzw. vor Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

05.03.2024, 09:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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