Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
Agrarservicemeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Lohnunternehmen und bieten für alle Betriebe umfangreiche Dienstleistungen an.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.
Die Fortbildung (ca. 20 Kurswochen) wird vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf durchgeführt. Die Kursgebühr beträgt 7.000 EUR (ohne Unterkunft und Verpflegung).
Der Meisterprüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 350 EUR zu entrichten.
Für alle Fragen rund um die Meisterprüfung ist bayernweit die Regierung von Mittelfranken zuständig.
Voraussetzungen
Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung:
- Berufsabschluss als Fachkraft Agrarservice mit 2-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
- Berufsabschluss in einem angerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 3-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
- Eine mind. 5-jährige Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarservice
- Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarservice
- Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarservice
Weiterführende Links
Stand
11.12.2023, 11:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)