Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
Stand
22.11.2024, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)