Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den Apothekerberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Apotheker/Apothekerin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
- Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
- Approbationsurkunde im Original
Stand
10.09.2024, 08:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)