Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen (ohne FOSBOS); Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
Fristen
Die erforderlichen Unterlagen müssen so rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, dass diese imstande ist, die Unterlagen vor Tätigkeitsbeginn abschließend zu prüfen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste
Unterlagen
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
Stand
16.02.2024, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)