Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.
Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Einsatz von Honorarkräften an Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Drittkräfte Einstellung
- Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
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Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
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Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. - Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- Änderungsmeldung
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung
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Erklärung Beschäftigte
Diese Erklärung zu Vorstrafen, laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren, zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen und zur Schwerbehinderteneigenschaft verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung. -
Beteiligung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt der Beschäftigten/des Beschäftigten
Die Schulen bzw. das Staatliche Schulamt übersenden uns diesen Vordruck, der dann bereits die Zustimmung des örtlichen Personalrates zur Einstellung der/des Tarifbeschäftigten beinhaltet, zur Beteiligung des Bezirkspersonalrates. -
Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703)
Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. - Persönliche Angaben bei nahtloser Weiterbeschäftigung von Beschäftigten - Erklärung
Unterlagen
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Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
(erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen) -
Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe) -
Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe) -
Sozialversicherungsausweis (Kopie)
(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet) -
ggf. Schwerbehindertenausweis
(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch) -
ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
(für nicht EU-Bürger erforderlich) - Honorarkraft: Rechnung (nach Beendigung der Dienstleistung)
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für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Weiterführende Links
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Drittkräfte Einstellung - Übersicht über Einstellungsunterlagen
Arbeitshilfe für Schule bzw. das Staatliche Schulamt -
Integration in Schule und Ausbildung
Informationen auf der Website des Kultusministeriums
Stand
15.12.2025, 12:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)