Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung

Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.

Im Ausländerrecht sind die Regierungen vor allem Ansprechpartner für die Ausländerbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (Kreisverwaltungsbehörden) in ihrem Regierungsbezirk und beraten diese in allen Fragen des ausländerrechtlichen Vollzugs. Sie sollen somit dafür sorgen, dass die Vorgaben der Staatsregierung vor Ort umgesetzt werden.

Als Aufsichtsbehörden nehmen sie zudem Steuerungs- und Bündelungsfunktionen wahr und bearbeiten Beschwerden und Eingaben. Sie sind damit Schnittstelle zwischen den Ausländerbehörden und der Staatsregierung.

Zum fachlichen Aufgabenbereich im Rahmen des Ausländer- und Asylrechts gehören u. a.:

  • Angelegenheiten der Ausländer einschließlich Pass- und Ausweiswesen für Ausländer
  • Asylrecht
  • zwischenstaatliches Niederlassungsrecht.

Dies umfasst letztlich alle Fragen des Aufenthaltes von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet. Dazu zählen die Steuerung des Zuzugs von Ausländern durch die Regelung der Einreise, des Aufenthaltes, der Erwerbstätigkeit und der Integration nach dem Aufenthaltsgesetz. Ferner fällt darunter der Vollzug des Freizügigkeitsrechtes hinsichtlich der Unionsbürger als auch der Vollzug des Assoziierungsabkommens mit der Türkei.

Auch im Bereich des Asylrechts üben die Regierungen die Aufsicht über die Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungsbehörden aus.

Eine besondere Rolle nehmen außerdem die bei den Regierungen angesiedelten Zentralen Ausländerbehörden ein. Ihnen obliegt insbesondere

  • die Wahrnehmung ausländerrechtlicher Aufgaben für Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber bzw. abgelehnte Asylbewerber verschiedener Herkunftsstaaten (u.a. Entscheidungen über Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse),
  • die Feststellung und Sicherung der Identität von Ausländern mittels Befragungen,
  • die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung und
  • der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Rechtsgrundlagen

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08.08.2023, 13:08 Uhr

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