Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.
Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.
Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.
Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Voraussetzungen
Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn
- ein sachgerechtes Konzept vorgelegt wird, das geeignet ist, die Erhaltung des erforderlichen Qualitätsniveaus sicherzustellen und das den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Kosten
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
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Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) - ausgearbeitetes Konzept (Inhalt & Umsetzung)
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Stand
28.05.2025, 15:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)