Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.
Die Tiere, das Zuchtmaterial bzw. die tierischen Erzeugnisse, die innergemeinschaftlich verbracht werden sollen, müssen aus zugelassenen Betrieben kommen und die Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.
Oberster Grundsatz bei der Verbringung von Tieren ist immer, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden und die Tiergesundheit auf dem Transport und der Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden werden. Hierfür trägt primär der Unternehmer die Verantwortung.
Voraussetzungen
Für die Zulassung eines Betriebes, der innergemeinschaftlich verbringen möchte, wird überprüft, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden.
Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Registriernummer zugeteilt.
Die geplante Verbringung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet werden.
Für eine Verbringung müssen die Tiere die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß VO (EU) 2016/429 - Anlage zum Zulassungsantrag
Anlage zum formlosen Zulassungsantrag -
Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß VO (EU) 2016/429 - Anlage zum Zulassungsantrag
Anlage zum formlosen Zulassungsantrag -
Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß VO (EU) 2016/429 - Anlage zum Zulassungsantrag
Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen
- Handelsregisterauszug
- Katasterplan
- Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen
- Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege
- Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege
- Hygienezonenplan
- Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
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Betriebliche Hygieneprogramme
(Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan) -
Betriebliche Gesundheitsprogramme
(Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.) -
Havariekonzept
(z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)
Weiterführende Links
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TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
Listen des Referats "Tierseuchen − EU-Handel, Internationale Fragen, Krisenzentrum" (Referat 323) -
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
Listen des Referats "Tierseuchen − EU-Handel, Internationale Fragen, Krisenzentrum" (Referat 323) -
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
Listen des Referats "Tierseuchen − EU-Handel, Internationale Fragen, Krisenzentrum" (Referat 323)
Stand
12.12.2024, 13:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)