Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung
Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Regierung von Niederbayern prüft die Zulassungsvoraussetzungen, stellt die Prüfungsbescheinigung aus und führt die Personalakten.
Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.
Voraussetzungen
Der Bewerber als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:
- mindestens 23 Jahre alt sein,
- geistig und körperlich geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen,
- die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzen,
- in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt haben,
- in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet haben,
- einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehören,
- fachlich geeignet sein (die fachliche Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen).
Fristen
Kosten
Teilnahmegebühren Prüfung (je nach Befugnis):
- Amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS): 685,00 EUR
- Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT): 608,00 EUR
- Amtlich anerkannter Prüfer (aaP): 562,00 EUR
- Amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen (aaPmT): 481,00 EUR
- Erweiterung: 481,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde
- Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnis
- Führerscheinkopie
-
Führungszeugnis
(nicht älter als 6 Monate) -
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
(nicht älter als 6 Monate) - Anstellungs- bzw. Partnerschaftsvertrag
- Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung
Stand
11.04.2023, 09:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)