Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung

Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Regierung von Niederbayern prüft die Zulassungsvoraussetzungen, stellt die Prüfungsbescheinigung aus und führt die Personalakten.

Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.

Voraussetzungen

Der Bewerber als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:

  • mindestens 23 Jahre alt sein,
  • geistig und körperlich geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzen,
  • in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt haben,
  • in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet haben,
  • einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehören,
  • fachlich geeignet sein (die fachliche Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen).

Fristen

Die Unterlagen für die Sommerprüfung müssen jeweils im Januar, die Unterlagen für die Winterprüfung jeweils im Juli des Prüfungsjahres bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden. Der genaue Termin für die Abgabe der Unterlagen wird der Technischen Prüfstelle bzw. den Überwachungsorganisationen rechtzeitig bekanntgegeben.

Kosten

Teilnahmegebühren Prüfung (je nach Befugnis):

  • Amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS): 685,00 EUR
  • Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT): 608,00 EUR
  • Amtlich anerkannter Prüfer (aaP): 562,00 EUR
  • Amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen (aaPmT): 481,00 EUR
  • Erweiterung: 481,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Stand

07.05.2025, 07:05 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail Adresse

poststelle@reg-nb.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

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