Verkehrspsychologie; Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis
Liegen oder lagen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nicht (mehr) vor, wird die Erlaubnis aufgehoben. Die Seminarerlaubnis kann auch nachträglich mit Auflagen verbunden werden.
Die Seminarerlaubnis wird aufgehoben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine der Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt war und damit die Erlaubnis gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Bestand der Mangel nur bei der Erteilung und ist inzwischen erledigt, muss keine Aufhebung erfolgen.
Die Seminarerlaubnis wird ebenfalls aufgehoben, wenn erst nach deren rechtmäßiger Erteilung eine der Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt wird. Grund hierfür sind beispielsweise Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers, insbesondere dann, wenn dieser wiederholt seine Pflichten grob verletzt, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen obliegen.
Die Anerkennungsbehörde kann auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie noch Auflagen erteilen, um die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.
Voraussetzungen
- Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung nicht vor.
- Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung vor und fällt nach der Erteilung weg.
- Die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung ist nicht sichergestellt.
Fristen
Kosten
Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
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Stand
09.10.2023, 16:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)