Grund- und Mittelschulen; Bewerbung als Aushilfslehrkraft

Im Nachrückverfahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen von bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.

Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).

Interessierte Lehrkräfte können sich mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.

Voraussetzungen

Grund- und Mittelschullehrkräfte (aktueller Prüfungsjahrgang, Wartelistenbewerberinnen und -bewerber sowie freie Bewerberinnen und Bewerber) sowie Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die im diesjährigen Einstellungsverfahren kein Einstellungsangebot erhalten und die ihre Lehramtsbefähigung mit der Gesamtnote 3,50 oder besser erworben haben, können sich im Nachrückverfahren bewerben. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Grund- oder Mittelschulen werden vorrangig berücksichtigt.

Ggf. kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit 1. Lehramtsprüfung und Studierende höherer Semester (jeweils für ein Lehramt) als Vertretungskräfte in Frage.

Fristen

Bewerbungen sind so lange möglich, wie die Stellen im Internet angeboten werden.

Kosten

keine

Formulare

Weiterführende Links

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Stand

29.07.2025, 09:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

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