Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung
Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.
Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.
Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Bestellung/Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern
- Bestellung/Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern
- Bestellung/Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern
Stand
10.07.2024, 08:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)