Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung

Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.

Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.

Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch

Formulare

Stand

10.07.2024, 08:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Nach oben