Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Fristen
baldmöglichst
Kosten
keine
Formulare
- Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Grund- und Mittelschulen
- Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Förderschulen und Berufsschulen
- Dienstbeginnsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige
Stand
03.01.2024, 13:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)