Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel einer sich anschließenden Ausbildung. Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Betrieb eine Vergütung.
Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Pflegeberufegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Das ist in Bayern die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet "Soziales und Jugend").
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
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Unterlagen
- Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags
- Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags
- Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags
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Verwandte Leistungen
Stand
08.08.2023, 11:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)