Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.
Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.
Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.
Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.
Außerdem stellt die EU dem Freistaat Bayern im Bereich „Grüne Infrastruktur – Verbesserung der Biodiversität“ Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-2027 (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung, die für den Moorschutz abgerufen werden können.
Die Förderung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der LNPR unter Beachtung der einschlägigen EU-EFRE-Vorgaben.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.
Fristen
Es gelten die Regelungen zu „Landschaftspflege und Naturparke“.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
(Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden) -
Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
(Hinweis: Muster veraltet, kann jedoch vorläufig weiterverwendet werden) - Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
Unterlagen
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
- Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
Weiterführende Links
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Moore
Informationen des Landesamts für Umwelt
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Stand
04.02.2026, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)