Bergbau; Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
Für die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen werden in der Regel Feldes- und Förderabgaben erhoben.
Für die Erhebung der Feldes- und Förderabgabe im gesamten Bundesland Bayern ist die Regierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern - zuständig.
FeldesabgabeFür eine Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken ist eine Feldesabgabe an das Land Bayern zu entrichten. Ein Feldesinhaber hat hierfür bis zum 31. Mai des Folgejahres eine entsprechende Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Dauer der Erlaubnis, dem Flächeninhalt des Erlaubnisfeldes und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Aufsuchungsarbeiten setzt die Bergbehörde dann eine jährlich gestaffelte Feldesabgabe in einem Bescheid fest.
FörderabgabeDer Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des vergangenen Kalenderjahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Hierzu hat der Feldesinhaber bis zum 31. Juli des Folgejahres eine entsprechende Förderabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen, welches dann einen Förderabgabebescheid erlässt. Bei der Festsetzung der Abgaben werden Fördermenge, Feldesbehandlungskosten und Bodenschatz spezifische Marktwerte berücksichtigt.
Zur Zeit beschränkt sich die Gewinnung bergfreier Bodenschätze im Freistaat fast ausschließlich auf den südbayerischen Raum. In den vergangenen Jahren entstand der Großteil der vom Freistaat eingenommenen Förderabgabe aus der Öl- und Gasgewinnung. Die im Vergleich hierzu erheblich niedrigeren Feldesabgaben fielen überwiegend durch die Vielzahl an Erlaubnisfeldern für die gewerbliche Aufsuchung von Erdwärme an.
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Formulare
Unterlagen
- Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr
- Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr
- Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr
- Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr
Stand
28.12.2023, 07:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)