Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtlichen Lehrkräften werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist der Unterricht während der Freistellungsphase als Mehrarbeit einzuordnen. Eine Genehmigung als nebenamtlicher Unterricht ist für Lehrkräfte in der Freistellungsphase nicht mehr zulässig.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Nebenamtlicher Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002 (KWMBl. I S. 309, 382). Hinweis: Die Vorschrift wird aktualisiert, hinsichtlich des Verfahrensablaufs sind die im Text angegebenen Zuständigkeiten gültig. -
Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 610) geändert worden ist
Formulare
- Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte
- Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte: LAS
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Personalbogen für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst (A703)
Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. -
Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für nebenamtliche Lehrkräfte, kirchliche Religionslehrkräfte und tarifliche Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag
Hiermit beantragt die Schule bzw. das Staatliche Schulamt den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer tariflichen Lehrkraft, die Ausfertigung eines Unterrichtsauftrages für eine nebenamtliche Lehrkraft oder den Abschluss eines Abstellungsvertrages mit einer kirchlichen Lehrkraft.
Weiterführende Links
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Nebenamtliche Lehrkräfte, kirchliche Religionslehrkräfte und tarifliche Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag - Einstellungsunterlagen
Arbeitshilfe für die Schule bzw. für das Staatliche Schulamt
Stand
25.02.2026, 10:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)