Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung bei Bauverboten

Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Entschädigung bei Bauverboten beantragen.

Die Ansprüche ergeben sich aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in Verbindung mit der Lage von Grundstücken oder Gebäuden innerhalb von Schutzzonen.

Das FluLärmG definiert drei Schutzzonen innerhalb eines Lärmschutzbereichs; zwei Schutzzonen für den Tag (Tag-Schutzzone 1 und Tag-Schutzzone 2) und eine Schutzzone für die Nacht (Nacht-Schutzzone). Der Lärmschutzbereich umfasst hierbei das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den jeweiligen Flugplatz erfolgt durch eine Verordnung dere Staatsregierung.

Wird durch ein Bauverbot nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder Absatz 2 Satz 1 FluLärmG  die bisher zulässige bauliche Nutzung aufgehoben und tritt dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks ein, kann der Eigentümer insoweit eine angemessene finanzielle Entschädigung verlangen. Der Eigentümer kann ferner eine angemessene finanzielle Entschädigung verlangen, soweit durch das Bauverbot Aufwendungen für Vorbereitungen zur baulichen Nutzung des Grundstücks an Wert verlieren, die der Eigentümer im Vertrauen auf den Bestand der bisher zulässigen baulichen Nutzung gemacht hat.

Zuständige Behörden sind in Bayern die

  • Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
  • Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.

Rechtsgrundlagen

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Stand

02.08.2023, 12:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Mittelfranken

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Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

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Fax

+49 981 53-1456

E-Mail Adresse

poststelle@reg-mfr.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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