Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
Voraussetzungen
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
Fristen
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
Unterlagen
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Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000) -
Geländegutachten
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen) -
Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
Stand
08.12.2023, 08:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)