Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.

Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

  • technische Daten des Ballons
  • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
  • Anzahl der Nutzlastpakete
  • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
  • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

Voraussetzungen

Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.

Kosten

30,00 bis 500,00 EUR

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Stand

28.03.2025, 08:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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