Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Voraussetzungen
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
- Unbemannter/Außenstart Freiballon und Auflassen Fesselballon - Stellungnahme Ordnungsamt zum Antrag
Unterlagen
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
Stand
28.03.2025, 08:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)