Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Verwaltung ökologisch bedeutsamer Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.

Das bayerische Ökoflächenkataster wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es beinhaltet:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
  • zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
  • Sonstige Flächen (vor allem Landschaftspflegeflächen aus Verfahren der Ländlichen Entwicklung)
  • Ökokonten nach BNatSchG und BauGB.

Die Flächen des Ökoflächenkatasters dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

Die Meldungen an das Ökoflächenkataster erfolgen flurstücksbezogen.

Fristen

Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar nach Bescheidserlass an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden müssen.

Rechtsgrundlagen

Formulare

  • Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
    Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite.
  • Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
    Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite.
  • Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
    Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite.

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Stand

13.06.2025, 17:06 Uhr

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