Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Verwaltung ökologisch bedeutsamer Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.
Das bayerische Ökoflächenkataster wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es beinhaltet:
- Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
- zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
- Sonstige Flächen (vor allem Landschaftspflegeflächen aus Verfahren der Ländlichen Entwicklung)
- Ökokonten nach BNatSchG und BauGB.
Die Flächen des Ökoflächenkatasters dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.
Die Meldungen an das Ökoflächenkataster erfolgen flurstücksbezogen.
Fristen
Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar nach Bescheidserlass an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden müssen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite. -
Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite. -
Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Das LfU nimmt ab dem 6. August bis Ende des Jahres 2021 keine Meldungen per elektronischem Meldebogen, per E-Mail oder in Papierform mehr entgegen, da die Alt-Daten in die neue Datenbank ÖFK 2020 eingepflegt werden müssen. Voraussichtlich Ende des Jahres können Sie dann ihre Flächen direkt über das Internet-Modul FIN-Web melden. Näheres zum neuen Meldeverfahren erfahren Sie dann auf dieser Internetseite.
Online Verfahren
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Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. -
Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. -
Bayerisches Ökoflächenkataster - Elektronischer Meldebogen für Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Meldungen von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das bayerische Ökoflächenkataster muss elektronisch erfolgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Weiterführende Links
Stand
07.08.2023, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)