Umweltmanagementsystem; Übermittlung der Erklärung zum Verwendungsnachweis

Der Freistaat Bayern fördert Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollten. Die Beantragung einer Förderung ist nicht mehr möglich.

Zweck

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.

Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.

Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
  • Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
  • Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
  • angemessene und nachgewiesene Mietausgaben                 
Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.

Voraussetzungen

Eine Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP) wurde bewilligt.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • BUMAP online - Übermittlung von Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
    Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln. Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
  • BUMAP online - Übermittlung von Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
    Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln. Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
  • BUMAP online - Übermittlung von Verwendungsnachweisen über das "Sichere Kontaktformular"
    Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln. Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".

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Stand

23.01.2025, 07:01 Uhr

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