Familiengeld; Beantragung
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.
Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.
Das Familiengeld beträgt bis zu 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und bis zu 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird in der Regel vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.
Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Voraussetzungen
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie
- ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- und dieses Kind selbst erziehen.
Fristen
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden.
Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Familiengeld
-
Änderungsmitteilung Elterngeld/Familiengeld
Für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) verwenden Sie bitte dieses Formular.
Online Verfahren
-
Bayerisches Familiengeld - Onlineantrag
Sie können den Antrag auf Familiengeld online stellen. Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld. -
Bayerisches Familiengeld - Onlineantrag
Sie können den Antrag auf Familiengeld online stellen. Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld. -
Bayerisches Familiengeld - Onlineantrag
Sie können den Antrag auf Familiengeld online stellen. Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
30.07.2024, 17:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)