Landespflegegeld; Beantragung
Pflegebedürftige Menschen können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes oder den Menschen, die sich täglich um Sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.
Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.
Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
Voraussetzungen
Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die
- mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung (Hauptwohnsitz) im Freistaat Bayern gemeldet sind und
- an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben und
- einen entsprechenden Antrag stellen.
Pflegegeldjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
Fristen
Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) einzureichen.
Zur Fristwahrung muss der Antrag auch unvollständig oder formlos (nicht per E-Mail) gestellt werden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antragsformular - Bayerisches Landespflegegeld
- Gesamtformular mehrere Änderungen - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Adressdaten - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Bankverbindung - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Pflegegrad - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Namensänderung - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Sorgerecht - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular abweichende Antragstellung - Bayerisches Landespflegegeld
- Formular Vollmacht - Bayerisches Landespflegegeld
Unterlagen
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Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen. -
Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen. -
Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen. -
Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
Online Verfahren
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Landespflegegeld - Online-Antrag
Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2. -
Landespflegegeld - Online-Antrag
Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2. -
Landespflegegeld - Online-Antrag
Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.
Weiterführende Links
Stand
12.09.2023, 08:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Pflege (siehe BayernPortal)