Grundstückswerte; Beantragung eines Obergutachtens

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden.

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern ist ein selbstständiges und unabhängiges Sachverständigengremium, das sich zu Beginn seiner Amtsperiode aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammensetzt. Er erstellt u.a. Obergutachten auf Antrag eines Gerichts, wenn schon das Gutachten eines örtlichen Gutachterausschusses vorliegt.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses werden von der Regierung von Niederbayern wahrgenommen. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis können gegen Kostenerstattung Personal und Sachmittel eines örtlichen Gutachterausschusses in Anspruch genommen werden. Mittels Verwaltungsvereinbarung ist die Geschäftsstelle der Stadt Landshut zugeordnet. 

Voraussetzungen

Obergutachten werden nur auf Antrag eines Gerichtes bei Vorliegen eines durch den örtlichen Gutachterausschuss erstellten Gutachtens gefertigt.

Kosten

Gebühren gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

08.08.2024, 08:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Stadt Landshut

Hausanschrift

Altstadt 315
84028 Landshut

Telefon

+49 871 88-0

Fax

+49 871 24570

E-Mail Adresse

poststelle@landshut.de

Webseite

http://www.landshut.de

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