Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
Gemeinden können als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt werden.
Gemeinden können in Bayern als Kurort, Luftkurort oder Erholungsort auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes und der dazu erlassenen Bayerischen Anerkennungsverordnung staatlich anerkannt werden. Die Kurorte sind in verschiedene Prädikate unterteilt (Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb). Informationen zu den prägenden Merkmalen der Prädikate finden Sie unter "Weiterführende Links".
Für die Anerkennung ist jeweils ein Antrag notwendig, über den das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und auf Empfehlung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen entscheidet.
Voraussetzungen
Fristen
Die Sitzung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen findet üblicherweise nur einmal jährlich im November statt. Für das Votum über die Anerkennung muss der Antrag bis zur Ladung der Sitzung entscheidungsreif sein. Zeiten für die Überprüfung des Antrags, die Vorbereitung der Vorlage für den Fachausschuss und die jeweils einmonatigen Ladungsfristen für die Ortseinsicht und die jährliche Sitzung sind zu berücksichtigen.
Kosten
Die Kosten des Anerkennungsverfahrens hat die antragstellende Gemeinde zu tragen. Die Gemeinden sind von der Zahlung einer Gebühr befreit. Auslagen werden erhoben.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Anerkennung - Prädikat: Erholungsort
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: Ort mit Heilstollenkurbetrieb
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: Ort mit Heilquellen-/Peloid-Kurbetrieb
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: Luftkurort
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: Kneippkurort/Kneippheilbad
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: heilklimatischer Kurort
- Antrag auf Anerkennung / Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen - Prädikat: Heilbad
Unterlagen
- Die notwendigen Unterlagen sind in den Formblättern unter "Formulare" aufgeführt.
- Die notwendigen Unterlagen sind in den Formblättern unter "Formulare" aufgeführt.
- Die notwendigen Unterlagen sind in den Formblättern unter "Formulare" aufgeführt.
- Die notwendigen Unterlagen sind in den Formblättern unter "Formulare" aufgeführt.
Weiterführende Links
Stand
01.06.2023, 10:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)