Landwirtschaft; Beantragung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen.
Die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung bzw. die Pflege der Kulturlandschaft ist unverzichtbar für die Attraktivität des ländlichen Raums. Wegen seiner naturräumlichen Ausstattung weist der Freistaat im bundesweiten Vergleich ein überdurchschnittlich hohes touristisches Potenzial auf. Nachhaltiger Tourismus wäre ohne ein für Freizeit und Erholung nutzbares, intaktes naturräumliches Gefüge nicht vorstellbar.
Aufgrund klimatischer und topografischer Voraussetzungen zählen mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern zu den von Natur aus benachteiligten Gebieten. Auf diesen Flächen wirtschaften deutlich mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe Bayerns.
Die Einstellung der Flächenbewirtschaftung würde in vielen Fällen zu unerwünschten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mit Auswirkungen auf die natürliche Attraktivität und Ökologie der betroffenen Gebiete führen.
Bayern gewährt deshalb die Ausgleichszulage (AGZ) in benachteiligten Gebieten.
GegenstandGewährung einer Ausgleichszulage für landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) in benachteiligten Gebieten.
ZuwendungsempfängerDer Zuwendungsempfänger muss aktiver Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Betriebssitz in Bayern sein und mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Art und HöheDie Höhe der AGZ je ha LF richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Benachteiligung.
Voraussetzungen
- eigenverantwortliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im benachteiligten Gebiet
- mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
- Einhaltung der Bestimmungen zu Cross Compliance
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Formulare
- Mehrfachantrag zur Beantragung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
- Mehrfachantrag zur Beantragung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
- Mehrfachantrag zur Beantragung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
Online Verfahren
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Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt. -
Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt. -
Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt.
Weiterführende Links
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Ausgleichszulage
Hintergrundinformationen, Abgrenzungskriterien für die benachteiligten Gebiete, Übersicht benachteiligter Gebiete in Bayern (Karte), usw. -
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Stand
03.03.2024, 15:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)