Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Ehe- und Familienberatungsstellen.

Zweck

In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hoch qualifiziertes Beratungsangebot an. Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie. Die Beratungsstellen führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.

Ehe- und Familienberatung muss allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern in einer zumutbaren räumlichen Entfernung angeboten werden. Dies erfordert eine flächendeckende Versorgung. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung über die staatliche Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen ein Beratungsangebot besteht, soll auch in Zukunft zumindest eine Beratungsstelle existieren.

Gegenstand

Förderfähig sind die Personalausgaben für Fachkräfte, die in der Ehe- und Familienberatungsstelle tätig sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigte sind die Partner der zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die bayerischen (Erz-)Diözesen).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt mit pauschalen Zuwendungen. Die Pauschalen werden aus dem prozentualen Durchschnitt der Fördersummen, die in den Jahren 2000 bis 2003 gewährt wurden, errechnet.

Voraussetzungen

Die zu fördernde Ehe- und Familienberatungsstelle muss anerkannt sein.

Fristen

Anträge sind schriftlich bis zum 1. Januar des Antragsjahres in einfacher Fertigung beim ZBFS einzureichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

27.10.2023, 10:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail Adresse

poststelle@zbfs.bayern.de

Webseite

http://www.zbfs.bayern.de

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