Sport für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Breitensport für Menschen mit Behinderung.
Der Sport ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und als Teil der Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung. Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen im Breitensport für Menschen mit Behinderung ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Schwerbehinderung an überregionalen Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderung unterstützen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
GegenstandGefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und HöheDie Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer Förderpauschale gewährt.
Voraussetzungen
Der Maßnahmenträger muss eine qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung von Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung nicht an allgemein zugänglichen Sportmaßnahmen teilnehmen können, mit der notwendigen fachlichen und personellen Betreuung gewährleisten.
Fristen
Die Verbände stellen ihre Anträge bis 1. März des dem Bewilligungszeitraum folgenden Jahres.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antragsunterlagen nebst Anlagen (beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzuholen) -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsunterlagen nebst Anlagen (beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzuholen) -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsunterlagen nebst Anlagen (beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzuholen) -
Erforderliche Unterlage/n
Antragsunterlagen nebst Anlagen (beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzuholen)
Weiterführende Links
Stand
16.02.2026, 20:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)