Sport für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Breitensport für Menschen mit Behinderung.
Sport ist für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Breitensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Sportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
GegenstandGefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und HöheDer Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Der Maßnahmenträger muss eine qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung von Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung mit der notwendigen fachlichen und personellen Betreuung gewährleisten.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Stand
21.11.2023, 12:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)