Regionale Offene Behindertenarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke gewähren Zuwendungen für Maßnahmen der ambulanten Hilfen im Bereich der regionalen Offenen Behindertenarbeit.
Die Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit Behinderungen dar.
Gemeinsam mit den bayerischen Bezirken und dem Bayerischen Staatsministerium für, Familie, Arbeit und Soziales verfolgen die Dienste den Grundsatz, die Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen und die Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten. Die regionalen OBA-Dienste schaffen Beteiligungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen in den Diensten.
ZweckZweck der Förderung ist es, niedrigschwellige ambulante Betreuung und Sicherung der Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesbehinderten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis von § 99 SGB IX gehören, durch Träger und deren leistungsfähige Dienste anzubieten, die Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen und die Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten. Die Förderung erfolgt mit dem Ziel, eine bayernweit flächendeckende Beratung und Unterstützung.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger der Förderungen durch den Freistaat Bayern sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Spitzenverbände) sowie die sonstigen auf Landesebene in Bayern wirkenden, rechtsfähigen und gemeinnützigen Verbände und die diesen Verbänden angeschlossenen Vereinigungen, die Menschen mit Behinderungen und deren Belange vertreten (Landesverbände).
Zuwendungsempfänger der Förderungen der Bezirke sind die einzelnen Träger der o.g. Verbände und Vereinigungen.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Personalausgaben für berücksichtigungsfähige Fach-, Durchführungs- und Verwaltungskräfte,
- Sachausgaben,
- Ausgaben für die Erstausstattung.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) im Wege einer Projektförderung gewährt. Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für Fachkräfte bis zu 24.300 Euro und für sonstige Fachkräfte bis zu 18.200 Euro.
Voraussetzungen
Der Förderung der Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit soll ein sachgerecht gewähltes Verhältnis von Bevölkerungszahl des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu den Fach- und Verwaltungskräften zugrunde liegen. Dies ist mindestens
- für Fachkräfte der OBA einschließlich der Fachkräfte der Familienentlastenden Dienste (FED) und für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen 1 : 50.000;
- für Verwaltungskräfte der OBA einschließlich der Verwaltungskräfte der Familienentlastenden Dienste (FED) und für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen 0,33 pro Vollzeit-Fachkraft;
- für Durchführungskräfte von Familienentlastenden Diensten (FED) und Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen 1 : 50.000.
Fristen
Bei bereits in der Förderung befindlichen Diensten erfolgt die Antragstellung nebst Anlagen über den Spitzenverband bzw. Landesverband bis spätestens 15. November des Vorjahres beim Bezirk sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Spitzenverbände und Landesverbände sammeln die Anträge der einzelnen Dienste und prüfen sie vor.
Bei Erstanträgen und bei Stellenerweiterungsanträgen reichen die Zuwendungsempfänger über den Spitzenverband bzw. Landesverband ihre Anträge bis spätestens 31. März des Vorjahres beim Bezirk und beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein.
Personaländerungen sind vorab, spätestens ab dem Monat der Beschäftigung, dem zuständigen Bezirk und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
- Finanzierungsplan für den beantragten Förderzeitraum
- Übersichten über die förderfähigen Kräfte
- bei Erstanträgen: eine Konzeption und eine fachliche Stellungnahme des Spitzenverbands bzw. Landesverbands
Verwandte Leistungen
Stand
13.03.2024, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)