Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.

Zweck

Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.

Gegenstand

Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.

Art und Höhe

Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 4.200 EUR bis 12.000 EUR je Gruppe und Schuljahr gewährt werden.

Voraussetzungen

Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 4.200 EUR pro Gruppe und Schuljahr.

Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.30 Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden. Hierfür kann eine Förderung in Höhe von 9.000 EUR gewährt werden.

Für die verlängerte Mittagsbetreuung kann auch der erhöhte Fördersatz von 12.000 EUR je Gruppe und Schuljahr bereitgestellt werden, wenn folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • eine verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16.00 Uhr
  • Gelegenheit zu einem Mittagessen
  • ein vom Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote,
  • In einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ist ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe einzurichten. Diese Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Fristen

Der Antragstermin und der Meldetermin nach Schuljahresbeginn werden jährlich im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

09.06.2023, 16:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

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Webseite

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