Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.

Gegenstand und Zweck der Förderung

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.

 

Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

30.07.2024, 08:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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80333 München

Telefon

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Fax

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Webseite

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