Private Schulen; Beantragung eines Zuschusses zur Lernmittelfreiheit

Private Schulträger, die ihren Schülern Lernmittelfreiheit für Schulbücher gewähren, erhalten staatliche Zuschüsse.

Zweck

Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.

Gegenstand

Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.

Art und Höhe

Zu den Kosten gewährt der Staat pauschalierte Zuweisungen pro Schüler und Schuljahr i.H.v. – schulartabhängig – 12 € bzw. 26,67 €, abweichend bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen 18 € bzw. 40 €. Grundlage der Zuschussberechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres.

Zuwendungsempfänger

Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.

Voraussetzungen

Gewährung von Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen, d. h. (kostenfreie) Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern.

Fristen

Die Anträge sind (spätestens) bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Stand

18.07.2024, 13:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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