Pflege; Beantragung einer Förderung für ein Einzelprojekt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege
Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.
GegenstandIm Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen:
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit:
- der Entwicklung/ oder Fortentwicklung von Konzepten, deren Einführung, die Begleitung der Umsetzung und deren Evaluierung,
- Kosten für ein Projektmanagement; die Koordination und Organisation und ggf. zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände, die bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte anfallen,
- wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten,
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen und Symposien, anfallen.
Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind
- Vorhabenträger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben,
- Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
- Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.
Art, Höhe und Dauer der ZuwendungIm Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Voraussetzungen
Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.
Fristen
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Formulare
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach derFörderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für Einzelprojekte zur Verbesserung derRahmenbedingungen in der Pflege
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach derFörderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für Einzelprojekte zur Verbesserung derRahmenbedingungen in der Pflege
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach derFörderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für Einzelprojekte zur Verbesserung derRahmenbedingungen in der Pflege
Unterlagen
- Vorlage einer Projektskizze und eines Finanzierungsplans, aus denen die Darlegung von Ziel und Zweck des Vorhabens sowie der innovative und ggf. modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens hervorgehen.
- Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sind weitere Unterlagen einzureichen.
Weiterführende Links
Stand
06.09.2024, 11:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)