Pflege; Beantragung einer Förderung für ein Einzelprojekt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege

Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Zweck

Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.

Gegenstand

Im Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen:

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit:

  • der Entwicklung/ oder Fortentwicklung von Konzepten, deren Einführung, die Begleitung der Umsetzung und deren Evaluierung,
  • Kosten für ein Projektmanagement; die Koordination und Organisation und ggf. zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände, die bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte anfallen,
  • wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten,
  • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen und Symposien, anfallen.

Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind

  • Vorhabenträger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben,
  • Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
  • Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.
Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.

Art, Höhe und Dauer der Zuwendung

Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.

Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)

Voraussetzungen

Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.

Fristen

Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

06.09.2024, 11:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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