Psychiatrische Versorgung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung

Sie können eine Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung beantragen.

Zweck

Die Förderung dient der Vermittlung, Vertiefung und Weiterentwicklung spezifischer Fachkenntnisse von Personen, die in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätig sind.

Gegenstand

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung. Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Raummiete, Referentenhonorare, Fahrtkosten und Material. Für Referentenhonorare können Stundensätze bis zu maximal 50 Euro je Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) anerkannt werden. Ein höherer Stundensatz ist insbesondere bei selbstständigen Referenten im Einzelfall förderfähig, wenn die Überschreitung des Stundenhöchstsatzes im Förderantrag besonders begründet wird.

Art und Höhe

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen. Pro Fortbildungseinheit wird ein Pauschalbetrag gewährt, der maximal 50 Euro betragen kann.

Voraussetzungen

Die Antragsteller legen eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Für jede Fortbildungsmaßnahme sind Konzeption und Ziel auszuweisen.

Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.

Fristen

Der vollständige Antrag mit dem Fortbildungsprogramm ist bis spätestens 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt mit der fristgerechten Antragstellung allgemein als erteilt.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Fortbildungsprogramm
    Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle notwendigen Daten den Bewilligungsbehörden zeitnah zur Verfügung zu stellen.
  • Fortbildungsprogramm
    Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle notwendigen Daten den Bewilligungsbehörden zeitnah zur Verfügung zu stellen.
  • Fortbildungsprogramm
    Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle notwendigen Daten den Bewilligungsbehörden zeitnah zur Verfügung zu stellen.
  • Fortbildungsprogramm
    Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle notwendigen Daten den Bewilligungsbehörden zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Verwandte Leistungen

Stand

14.02.2024, 15:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Nach oben
افلام جنسيه قصه freetvtube.info سكس من الخلف
نيك مشاهير xxx-tube-list.com افلام سكس عربي نار
malayalam old sex movies analpornstars.info kannada sxs
hindi sexxi hindipornblog.com bf sexy video hindi mai
taboo # iii hentai-images.com breast expansion hentai gallery
bangalore girl sex video free-indian-porn.com desi aunty pussy
نيك محارم مترجم hardpornx.net قصص جنسيه رومانسيه
花畑と美少女 javstreaming.name ジューン・ラブジョイ
shakeela sex pornorop.com www telugu sex.com
jodi west sex videos pornodude.net telugu sex hd
كس عراقي farmsextube.net نيك ليلة الدخلة
افلام سكس فشخ beautypornvids.com طياز حلوة
sex com hd aloha-porn.com neighbours sex videos
نيك محارم اغتصاب supercumtube.com سكس مراهقات روسي
شرموت arab-porn.org سكس.ام