Umweltberatung; Durchführung

Handlungsbezogene Umweltberatung fördert ganz wesentlich umweltgerechtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Güter und Dienstleistungen muss jeder Einzelne selbstverantwortlich umweltverträglich beschaffen, gebrauchen, einer Entsorgung zuführen oder in Anspruch nehmen. Aufklärung und Information über die teilweise komplizierten Zusammenhänge und Verflechtungen im Umweltbereich sind deshalb auch eine zentrale Aufgabe des Staats. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Umweltberatungsleistungen u. a. an Ihrem Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt sowie bei vielen Gemeinden und Städten.

Stand

11.10.2024, 14:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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