Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen
Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.
Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen
- nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
- für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
- zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
erstellt.
Stand
03.02.2025, 08:02 Uhr
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